Rechtsprechung
FG Hamburg, 25.03.1993 - II 102/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 25.03.1993 - II 102/91
- BFH, 12.06.1996 - II R 75/93
Papierfundstellen
- EFG 1994, 53
Rechtsprechung
FG Brandenburg, 21.09.1993 - 1 K 182/93 GE |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- FG Thüringen, 05.02.1997 - III 147/96
Festsetzung der Grunderwerbssteuer bei der Abtretung von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Thüringen, 05.02.1997 - III 149/96
Festsetzung der Grunderwerbssteuer bei der Abtretung von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 14.12.2000 - II B 123/99
Leichtfertige Steuerverkürzung durch Gestaltungsmissbrauch
Die gegenteilige Auffassung des FG Hamburg (Urteil vom 25. März 1993 II 102/91, EFG 1994, 53) ändert daran nichts.
- BFH, 12.06.1996 - II R 75/93
Gewährung einer Steuervergünstigung beim Übergang eines Grundstücks von einem …
Seine Entscheidung ist in den Entscheidungen der Finanzgerichte 1994, 53 veröffentlicht. - BFH, 31.08.1994 - II B 27/94
Bestehen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes
Andere Finanzgerichte und ein Teil der Literatur vertreten demgegenüber die auch von der Antragstellerin des vorliegenden Verfahrens geteilte Rechtsansicht, daß § 1 Abs. 1 Nr. 5 GrEStG die Begründung eines Anspruchs auf Abtretung eines rechtsgeschäftlich begründeten Übereignungsanspruchs voraussetze und deshalb ausscheide, weil der hier in Rede stehende, sich aus dem (Vermögens-)Gesetz ergebende öffentlich-rechtliche Restitutionsanspruch dieses Erfordernis nicht erfülle (vgl. Urteile des FG des Landes Brandenburg vom 21. September 1993 1 K 182/93 GE, EFG 1994, 53, und des FG Mecklenburg-Vorpommern vom 23. November 1993 I 142/93, EFG 1994, 362;… zum letztgenannten Urteil vgl. auch o. V., EFG, Beilage 4/1994, S. 16; Möllinger, Umsatzsteuer-und Verkehrsteuer-Recht 1993, 42, 46 f.). - FG Saarland, 13.11.1996 - 1 V 187/95
Bilanzsteuerrecht; ,,wertaufhellende'' Tatsache
Es ist dem Senat aus den Verfahren 1 V 229/93 und 1 K 182/93 bekannt, daß die der Antragstellerin gesellschaftsrechtlich verbundene Fa. .