Weitere Entscheidung unten: FG Brandenburg, 21.09.1993

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   FG Hamburg, 25.03.1993 - II 102/91   

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FG Hamburg, 25.03.1993 - II 102/91 (https://dejure.org/1993,20000)
FG Hamburg, Entscheidung vom 25.03.1993 - II 102/91 (https://dejure.org/1993,20000)
FG Hamburg, Entscheidung vom 25. März 1993 - II 102/91 (https://dejure.org/1993,20000)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1994, 53
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   FG Brandenburg, 21.09.1993 - 1 K 182/93 GE   

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FG Brandenburg, 21.09.1993 - 1 K 182/93 GE (https://dejure.org/1993,18897)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 21.09.1993 - 1 K 182/93 GE (https://dejure.org/1993,18897)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 21. September 1993 - 1 K 182/93 GE (https://dejure.org/1993,18897)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 12.06.1996 - II R 75/93

    Gewährung einer Steuervergünstigung beim Übergang eines Grundstücks von einem

    Seine Entscheidung ist in den Entscheidungen der Finanzgerichte 1994, 53 veröffentlicht.
  • BFH, 31.08.1994 - II B 27/94

    Bestehen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes

    Andere Finanzgerichte und ein Teil der Literatur vertreten demgegenüber die auch von der Antragstellerin des vorliegenden Verfahrens geteilte Rechtsansicht, daß § 1 Abs. 1 Nr. 5 GrEStG die Begründung eines Anspruchs auf Abtretung eines rechtsgeschäftlich begründeten Übereignungsanspruchs voraussetze und deshalb ausscheide, weil der hier in Rede stehende, sich aus dem (Vermögens-)Gesetz ergebende öffentlich-rechtliche Restitutionsanspruch dieses Erfordernis nicht erfülle (vgl. Urteile des FG des Landes Brandenburg vom 21. September 1993 1 K 182/93 GE, EFG 1994, 53, und des FG Mecklenburg-Vorpommern vom 23. November 1993 I 142/93, EFG 1994, 362; zum letztgenannten Urteil vgl. auch o. V., EFG, Beilage 4/1994, S. 16; Möllinger, Umsatzsteuer-und Verkehrsteuer-Recht 1993, 42, 46 f.).
  • FG Saarland, 13.11.1996 - 1 V 187/95

    Bilanzsteuerrecht; ,,wertaufhellende'' Tatsache

    Es ist dem Senat aus den Verfahren 1 V 229/93 und 1 K 182/93 bekannt, daß die der Antragstellerin gesellschaftsrechtlich verbundene Fa. .
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